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Posted Workers Directive und Equal Pay – was gibt es zu beachten?

Die Posted Workers Directive (Entsenderichtlinie) der EU gewährleistet, dass entsandte Arbeitnehmer:innen mindestens die gleichen Arbeitsbedingungen wie lokale Beschäftigte erhalten, einschließlich Lohn, Arbeitszeit und Arbeitsschutz. Seit der Überarbeitung 2020 wurden Regeln zu Lohn, Arbeitsbedingungen, Entsendungsdauer und Meldepflichten präzisiert. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Vorschriften informieren, um die Einhaltung sicherzustellen.

Posted Workers Directive

Die Posted Workers Directive (Entsenderichtlinie) der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde im Jahr 1996 verabschiedet und regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden, die vorübergehend in einem anderen EU-Land tätig sind.

Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen, die in einem anderen EU-Land arbeiten, mindestens die gleichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitnehmer im Gastland erhalten müssen. Dazu gehören unter anderem der Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Arbeitsschutzbestimmungen. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer fair behandelt werden und es keinen Wettbewerb auf Kosten der Arbeitsbedingungen gibt.

Was gibt es zu beachten?

Seit dem 30. Juli 2020 gilt eine überarbeitete Fassung der "Posted Workers Directive" (Entsenderichtlinie), die von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden muss.

Die aktualisierte Richtlinie sieht einige Änderungen vor, die Unternehmen beachten müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter:innen ins Ausland entsenden oder auf Dienstreisen in EU-Länder schicken. Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:

  1. Lohn: Der Grundsatz der "gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort" wurde gestärkt. Dies bedeutet, dass entsandte Arbeitnehmer mindestens den gleichen Lohn erhalten müssen wie Arbeitnehmer im Gastland.
  2. Arbeitsbedingungen: Es gibt nun eine klare Definition der "wesentlichen Arbeitsbedingungen", die ebenfalls für entsandte Arbeitnehmer gelten müssen. Dazu gehören unter anderem Arbeitszeit, Überstundenregelungen, Urlaubstage und Arbeitsplatzsicherheit.
  3. Dauer der Entsendung: Die maximale Dauer einer Entsendung beträgt nun 12 Monate, mit einer optionalen Verlängerung um weitere sechs Monate.
  4. Meldepflichten: Die Mitgliedstaaten haben die Verpflichtung, ein nationales elektronisches Registrierungssystem einzurichten, das die Entsendung von Arbeitnehmern verfolgt und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt.

Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen der Entsenderichtlinie einhalten, wenn sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder auf Dienstreisen schicken. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von Experten oder Beratern in Anspruch zu nehmen.

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