Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich: Gesetzliche Anforderungen und Prozess

January 3, 2024
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Wenn Unternehmen Mitarbeiter vorübergehend nach Frankreich entsenden, sind rechtliche Vorschriften und ein strukturierter Prozess zu beachten. Die Anmeldung erfolgt über das zentrale Online-Portal SIPSI, wobei Vorabmeldungen an die Aufsichtsbehörden notwendig sind. Abhängig von Tätigkeit und Dauer gelten spezifische Regelungen, u.a. bezüglich Versicherungsschutz und Arbeitsgenehmigungen.

Vorabmeldungen und Ausnahmen: Wenn ein Unternehmen Mitarbeitende auf eigene Rechnung (bspw. für interne Meetings) nach Frankreich entsendet, entfallen die Meldeformalien.

Prozess Entsendung Meldungen in Frankreich:

1. Entsendungsland bestimmen:

- Heimatland bleibt Entsendungsland, wenn Mitarbeiter vorübergehend in Frankreich arbeiten und weiterhin dort sozialversichert sind.

2. Unterlagen vorbereiten:

- Notwendige Dokumente vorbereiten, u.a. Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsnachweis im Heimatland, Gehalts- und Arbeitsstundennachweis, Reise- und Aufenthaltsdokumente.

3. PWD-Meldung einreichen:

- Elektronische Einreichung bei der französischen Arbeitsinspektion über das SIPSI-Portal.

- Mindestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn einreichen.

4. Nachweis erhalten:

- Der Arbeitgeber erhält nach erfolgreicher Einreichung eine Bestätigung, die während der Arbeit in Frankreich aufbewahrt werden muss.

5. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen einhalten:

- Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen während des Einsatzes in Frankreich alle geltenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einhalten, inklusive der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass die Einreichung der PWD-Meldung nur ein Teil der gesetzlichen Anforderungen für die Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich ist. Es müssen auch andere Regelungen und Bestimmungen beachtet werden, insbesondere in Bezug auf die Steuerpflicht und die Arbeitsbedingungen vor Ort.

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