In Dänemark müssen deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter im Register für ausländische Dienstleister "RUT" anmelden (Register für ausländische Dienstleister - Registret for Udenlandske Tjenesteydere). Die Entsendebestimmungen und Formulare sind in deutscher Sprache auf der von den dänischen Behörden betriebenen Internetseite Workplace Denmark zu finden.
Wichtig: Nicht alle Dienstleistungen sind meldepflichtig, die Ausnahmen sind in einer Anleitung zur RUT-Anmeldung aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise firmeninterne Entsendungen sowie die Teilnahme an Seminaren und Konferenzen. Hier ist auch die Monteurklausel beschrieben, nach der die Arbeit an technischen Anlagen für bis zu acht Tage nicht unter die Meldepflicht fällt.
Beachten Sie, dass nicht alle Dienstleistungen meldepflichtig sind und dass es Ausnahmen gibt. Diese sind in einer Anleitung zur RUT-Anmeldung aufgeführt, die Sie auf der Website "Workplace Denmark" der dänischen Behörden finden können (https://workplacedenmark.dk/de/about-workplacedenmark/).
Sie benötigen eine einfache, automatisierte Lösung für die Entsendung Ihrer Mitarbeitenden?
Lernen Sie premote kennen! Unser Team führt Sie in ca. 30 Minuten unverbindlich durch das Tool.- Einblick in alle Funktionen- Nahtlose Integration in Ihre Systemlandschaft- Individuelle Beratung für Sie und Ihr Team