Entsendungen nach Dänemark: Meldepflicht einfach erfüllen.
Deutsche Unternehmen müssen Mitarbeitende für Arbeitseinsätze in Dänemark im RUT-Register anmelden. Nicht alle Dienstleistungen sind meldepflichtig; Ausnahmen wie firmeninterne Entsendungen und die Monteurklausel sind in einer Anleitung auf der Website „Workplace Denmark“ beschrieben. Eine korrekte Anmeldung und die Einhaltung der Vorschriften sichern den rechtssicheren Einsatz in Dänemark. Automatisierte Tools können den Prozess erleichtern.
In Dänemark müssen deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter im Register für ausländische Dienstleister "RUT" anmelden (Register für ausländische Dienstleister - Registret for Udenlandske Tjenesteydere). Die Entsendebestimmungen und Formulare sind in deutscher Sprache auf der von den dänischen Behörden betriebenen Internetseite Workplace Denmark zu finden.
Wichtig: Nicht alle Dienstleistungen sind meldepflichtig, die Ausnahmen sind in einer Anleitung zur RUT-Anmeldung aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise firmeninterne Entsendungen sowie die Teilnahme an Seminaren und Konferenzen. Hier ist auch die Monteurklausel beschrieben, nach der die Arbeit an technischen Anlagen für bis zu acht Tage nicht unter die Meldepflicht fällt.
Prozess Entsendung Meldungen in Dänemark:
- Gehen Sie zur Registrierungsseite des "RUT" auf der offiziellen dänischen Behördenwebsite "Virksomhedsguiden" (https://indberet.virk.dk/myndigheder/stat/ERST/Register_Fr_auslndische_Dienstleister_RUT).
- Klicken Sie auf "Start" und erstellen Sie ein Benutzerkonto, falls Sie noch keines haben.
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus, in dem Sie Ihre Unternehmensdaten und Angaben zu den Mitarbeitern, die Sie nach Dänemark entsenden, angeben.
- Fügen Sie die erforderlichen Dokumente hinzu, wie z.B. Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen.
- Überprüfen Sie alle Angaben und senden Sie die Anmeldung ab.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können Ihre Anmeldung im Portal einsehen.
Beachten Sie, dass nicht alle Dienstleistungen meldepflichtig sind und dass es Ausnahmen gibt. Diese sind in einer Anleitung zur RUT-Anmeldung aufgeführt, die Sie auf der Website "Workplace Denmark" der dänischen Behörden finden können (https://workplacedenmark.dk/de/about-workplacedenmark/).
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