Entsendungen nach Schweden: Vorschriften und Meldepflichten für das Arbeiten
Unternehmen und Selbstständige aus der EU müssen eine Entsendung nach Schweden oder eine Dienstreise nach Schweden bei den Behörden anmelden und gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören die Registrierung, die Meldung bei der schwedischen Arbeitsumweltbehörde sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Arbeiten in Schweden, den erforderlichen Dokumenten und den rechtlichen Bestimmungen. Mit premote erledigen Sie Ihre Meldungen schnell, digital und rechtskonform!
Regularien für das Arbeiten in Schweden
Mindestlohn in Schweden
In Schweden gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
- die Entlohnung wird durch Tarifverträge zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften festgelegt
- Vereinbarungen variieren je nach Branche und sind nicht allgemein gültig
Arbeitszeit
Die Standardarbeitszeit in Schweden beträgt 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche.
- Überstunden und Bereitschaftsdienst können unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein
- Abweichungen von diesen Bestimmungen sind in Tarifverträgen möglich
Anforderungen für die Meldung in Schweden
Ausländische Arbeitgeber müssen die schwedischen Behörden über die Entsendung informieren.
Es gelten folgende Anforderungen:
- Spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Entsendung sollte eine Kontaktperson in Schweden benannt werden
- Die Meldung muss auf der Website der schwedischen Behörde für Arbeitsumwelt erfolgen
- Der ausländische Arbeitgeber muss die ausgefüllte Meldung spätestens an dem Tag, an dem der/die entsandte Arbeitnehmer:in die Arbeit in Schweden aufnimmt, an die Stelle weiterleiten, die den/die entsandte/n Arbeitnehmer:in aufnimmt
Erforderliche Dokumentationen
Ausländische Arbeitgeber müssen während der Entsendung und bis zu 4 Monate nach Beendigung der Entsendung bestimmte Unterlagen bereithalten. Diese Dokumente umfassen:
- Arbeitsvertrag
- Angaben zum Arbeitsentgelt
- Arbeitszeitnachweis
- Nachweis über die Zahlung des Arbeitsentgelts an den/die entsandte/n Arbeitnehmer
Die Dokumente müssen ins Schwedische oder Englische übersetzt werden, wenn der ausländische Arbeitgeber dies wünscht.
Tarifverträge in Schweden
Wenn ein Tarifvertrag die Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer:innen regelt, muss der ausländische Arbeitgeber der Arbeitnehmerorganisation auf Anfrage bestimmte Dokumente vorlegen. Diese Dokumente müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Anfrage vorgelegt werden.
Strafen bei Verstoß gegen Vorgaben für Entsendung
Die Nichteinhaltung der Meldepflicht für die Entsendung kann mit einer Geldstrafe von 20.000 SEK (ca. 1.700 EUR) pro entsandtem/r Arbeitnehmer:in geahndet werden.
- Andere Formen der Nichteinhaltung werden von den schwedischen Behörden je nach Beurteilung der Umstände geahndet
- Die Verletzung von Tarifverträgen kann die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz nach sich ziehen
Sonderregelungen für Fahrer:innen
Ab dem 21. August 2023 gelten neue Rechtsvorschriften für die Entsendung von Fahrern im internationalen Verkehr. Dazu gehören besondere Meldepflichten und mögliche Geldbußen bei Nichteinhaltung.
Sozialversicherung in Schweden
Wenn ein/e Arbeitnehmer:in aus einem EU-Land in die Schweiz entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
- A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
- ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die Sozialversicherungsvorschriften von Schweden, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein schwedischer Arbeitgeber verhalten.
Besteuerung der entsandten Arbeitnehmer:innen
- Wenn der ausländische Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Schweden hat und/oder der entsandte Arbeitnehmer in Schweden steuerlich ansässig ist, ist der ausländische Arbeitgeber verpflichtet, Steuern auf das Einkommen des Arbeitnehmers einzubehalten
- Bei Personen, die nicht in Schweden steuerlich ansässig sind, kann die Steuerpflicht ausgelöst werden, wenn sie sich länger als 183 Tage in Schweden aufhalten oder wenn es einen wirtschaftlichen Arbeitgeber in Schweden gibt
- Ausländische Arbeitgeber, die keine Betriebsstätte in Schweden haben, deren Arbeitnehmer aber in Schweden steuerpflichtig sind, müssen sich in Schweden registrieren lassen, um ihre Steuereinbehaltungs- und Meldepflichten zu erfüllen
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.
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