Entsendungen nach Österreich: Vorgaben und Meldungen im Überblick.
Für Entsendungen nach Österreich müssen alle Mitarbeitenden ausländischer Dienstleister bei der zentralen Koordinierungsstelle gemeldet und Lohnunterlagen jederzeit vorzeigbar sein. Ein strukturiertes Verfahren inklusive der Nutzung des Online-Formulars der Behörde erleichtert den Prozess. Automatisierte Lösungen können diesen Aufwand zusätzlich minimieren.
Alle Mitarbeitenden ausländischer Dienstleister müssen in Österreich bei der Zentralen Koordinierungsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung angemeldet werden. Zudem müssen die Lohnunterlagen jederzeit vorgezeigt werden können. Auf ihrer Webseite stellt die Behörde verschiedene Formulare zur Anmeldung zur Verfügung.
Prozess Entsendung Meldungen in Österreich:
- Gehen Sie auf die Webseite der Zentralen Koordinierungsstelle des Bundesministeriums für Finanzen in Österreich: https://www.bmf.gv.at/themen/betrugsbekaempfung/zentrale-koordinationsstelle.html
- Klicken Sie auf den Menüpunkt "Meldung gem. § 19 VStG", um das Online-Formular zu öffnen.
- Füllen Sie das Online-Formular aus. Sie müssen folgende Angaben machen:
a. Informationen zum Unternehmen: Name des Unternehmens, Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners b. Informationen zur entsendeten Person: Name, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität, Sozialversicherungsnummer, Arbeitsvertragsdaten, Dauer des Aufenthalts in Österreich c. Informationen zur Tätigkeit in Österreich: Art der Tätigkeit, Arbeitsort, Beginn und Ende der Tätigkeit, geplante Arbeitsstunden pro Woche, Höhe des Entgelts, Art der Entgeltzahlung - Laden Sie die relevanten Unterlagen hoch, wie zum Beispiel eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eine Bestätigung der Sozialversicherung. Die Dateien sollten im PDF- oder JPG-Format vorliegen.
- Überprüfen Sie die eingegebenen Informationen sorgfältig und senden Sie die Meldung ab.
- Nachdem die Meldung eingereicht wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Es ist wichtig, dass Sie die Lohnunterlagen der entsendeten Person jederzeit vorzeigen können.
Das Ausfüllen des Online-Formulars sollte etwa 30 Minuten in Anspruch nehmen, je nach Umfang der Informationen, die Sie angeben müssen. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an die Zentrale Koordinierungsstelle wenden.
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