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EU Entsenderichtlinie

Entsendungen in die Schweiz: Meldepflicht leicht gemacht.

Die Schweiz hat mit der EU ein Freizügigkeitsabkommen verabschiedet, nach dem die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr erlaubt ist. Es besteht eine Meldepflicht, die Arbeitgeber über eine Anmeldung per Online-Portal erfüllen müssen.

Wichtig: In einigen Branchen wie dem Bau-, Gast- und Sicherheitsgewerbe ist schon ab dem ersten Tag eine Meldung fällig. Alle anderen Tätigkeiten müssen erst ab einer Dauer von acht Tagen pro Kalenderjahr angemeldet werden. Ausführliche Informationen erhalten Arbeitgeber auf der Internetseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Prozess Entsendung Meldungen in der Schweiz:

  1. Bestimmung des zuständigen Entsendungslandes: Wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend in der Schweiz arbeitet und weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert bleibt, ist das Heimatland das Entsendungsland.
  2. Registrierung beim Bundesamt für Migration (SEM): Der Arbeitgeber muss sich vor der Entsendung beim SEM registrieren lassen. Hierfür ist das Online-Formular "Registration of service providers (RSP)" auf der Website des SEM zu verwenden.
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  3. Einreichung der PWD-Meldung: Die PWD-Meldung muss elektronisch bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden. Das Online-Formular ist auf der Website der zuständigen kantonalen Behörde verfügbar. Die Einreichungsfrist variiert je nach Kanton.
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  4. Nachweis der Einreichung: Nach der Einreichung der PWD-Meldung erhält der Arbeitgeber eine Bestätigung über die erfolgreiche Einreichung. Diese Bestätigung muss während der Arbeit in der Schweiz aufbewahrt werden.
  5. Einhaltung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen während des Einsatzes in der Schweiz alle geltenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehört auch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einreichung der PWD-Meldung nur ein Teil der gesetzlichen Anforderungen für die Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz ist. Es müssen auch andere Regelungen und Bestimmungen beachtet werden, insbesondere in Bezug auf die Steuerpflicht und die Arbeitsbedingungen vor Ort. Arbeitgeber sollten sich daher im Vorfeld ausführlich über die geltenden Bestimmungen informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

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