A1 Bescheinigung: Für welche Dienstreisen wird sie benötigt?
Die A1 Bescheinigung ist bei Dienstreisen in die EU, den EWR und die Schweiz erforderlich und zeigt, dass Arbeitnehmer:innen weiterhin im Heimatland sozialversichert sind. Sie verhindert doppelte Beiträge, unabhängig von Dauer oder Art der Tätigkeit. Automatisierte Lösungen erleichtern die Beantragung erheblich.
Was ist die A1-Bescheinigung und wozu braucht man sie?
Die Bescheinigung A1 bestätigt / bescheinigt, dass Beschäftigte während einer Dienstreise im europäischen Ausland über das Heimatland sozialversichert sind. Mit der A1 Bescheinigung können Arbeitnehmer:innen vermeiden, doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die A1 Bescheinigung ist in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz gültig.
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