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Dienstreise

A1 Bescheinigung: Sozialversicherung im Ausland geregelt.

Die A1 Bescheinigung bestätigt, dass Arbeitnehmer:innen während einer Dienstreise im europäischen Ausland im Heimatland sozialversichert bleiben. Sie hilft, doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden und ist in der EU, dem EWR und der Schweiz gültig.

Was ist die A1-Beschei­ni­gung und wozu braucht man sie?

Die Bescheinigung A1 bestätigt / bescheinigt, dass Beschäftigte während einer Dienstreise im europäischen Ausland über das Heimatland sozialversichert sind. Mit der A1 Bescheinigung können Arbeitnehmer:innen vermeiden, doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die A1 Bescheinigung ist in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz gültig.

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