Landschaft in Bulgarien
Bulgarien

Bulgarien

Europa
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Bulgarisch

Regularien für das Arbeiten in Bulgarien

Überblick

In Bulgarien müssen ausländische Unternehmen entsandte Mitarbeitende über ein Online-Portal registrieren. Die Registrierung erfordert die Eingabe von Angaben zu Unternehmen und Mitarbeitenden sowie die Bestätigung per E-Mail. Das Portal bietet zudem Informationen zu Arbeitsbedingungen und Sanktionen, die für den rechtssicheren Einsatz in Bulgarien wichtig sind. Automatisierte Lösungen erleichtern den Prozess erheblich.

EU Entsenderichtlinie

Bulgarien hat zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie ein Gesetz erlassen, wonach ausländische Arbeitgeber entsandte Mitarbeitenden anmelden müssen. Dies gilt sowohl für Dienstleistungen als auch für innerbetriebliche Transfers. Die Registrierung erfolgt über ein Online-Portal. Dort sind auch weitere Informationen zu Sanktionen, Arbeitsbedingungen und Rechtsprechung erhältlich.

Welche Anforderungen gelten?

Der ausländische Arbeitgeber muss der Arbeitsaufsichtsbehörde über Änderungen der Entsendung informieren.

z.B.

  • Änderung der Dauer der Entsendung
  • Änderung des Arbeitsortes
  • Änderung der Art der erbrachten Dienstleistungen

Zu diesem Zweck muss eine neue Meldung über die Entsendung eingereicht werden.

Erforderliche Dokumente

Die bulgarische Stelle, die die entsandten Arbeitnehmer aufnimmt, muss bestimmte Dokumente vom ausländischen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen:

  • Arbeitsvertrag (oder ein gleichwertiges Dokument)
  • Geltende Rechtsvorschriften im Heimatland
  • Dokumente zum Nachweis der Arbeitszeit (z. B. Stundenzettel)
  • Lohnabrechnungen oder gleichwertige Dokumente zur Gehaltsabrechnung

Für diese Dokumente ist eine bulgarische Übersetzung erforderlich, die jedoch nicht beglaubigt oder beeidigt sein muss. Der ausländische Arbeitgeber muss in der Lage sein, diese Dokumente bis 1 Jahr nach Beendigung der Entsendung vorzulegen.

Strafen bei Verstoß

Die bulgarischen Arbeitsbehörden können bei Nichteinhaltung der Vorschriften Bußgelder verhängen.

Ausländischer Arbeitgeber

  • erster Verstoß: 1.500 bis 15.000 BGN  (ca. 767 bis 7.669 €) pro Verstoß
  • wiederholte Verstöße: 15.000-20.000 BGN (ca. 7.669-10.226 €)

Verantwortliche Person

  • erster Verstoß: 1.500 bis 15.000 BGN  (ca. 767 bis 7.669 €) pro Verstoß
  • wiederholte Verstöße: 15.000-20.000 BGN (ca. 7.669-10.226 €)

Einrichtung, die entsandte Mitarbeitende beschäftigt

  • erster Verstoß: 5.000 BGN  (ca. 2500 €) pro entsandte/m Arbeitnehmer:in
  • wiederholte Verstöße: 5.000-10.000 BGN (ca. 2.500-5.000 €)

Arbeitsrecht

Mindestlohn und Entlohnung

Mindestbruttomonatslohn: 1.077 BGN (ca. 550 EUR) 

  • gilt seit dem 1. Januar 2025
  • Jährliche Überarbeitung: Der bulgarische Mindestlohn wird jährlich überprüft.
  • Seit dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 50 % des durchschnittlichen Bruttolohns des vorangegangenen 12-Monats-Zeitraums festgesetzt.

Mindestlohn durch Tarifverträge

  • In Bulgarien gibt es keinen allgemein gültigen Tarifvertrag.
  • Es kann jedoch Tarifverträge auf Unternehmens-, Branchen-, Industrie- oder kommunaler Ebene geben (mit Wirkung nur für Unternehmen, die sie anwenden oder unterzeichnet haben)
  • Die in den Tarifverträgen festgelegten Mindestlohnsätze dürfen nicht unter dem nationalen Mindestlohn liegen
  • Das versicherungspflichtige Mindesteinkommen hängt vom Beruf ab und ist im Allgemeinen höher als der Mindestlohn. Das maximale versicherungspflichtige Einkommen für 2023 beträgt 3.400 BGN (ca. 1.738 EUR)

Arbeitszeit 

Arbeitnehmer, die nach Bulgarien entsandt werden, haben Anspruch auf:

  • maximal 8 Stunden pro Tag zu arbeiten
  • maximal 40 Stunde pro Woche zu arbeiten

Nach dem bulgarischen Arbeitsgesetzbuch unterliegt die Überstundenarbeit bestimmten Beschränkungen und erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.

Wichtige Hinweise

Die Nichteinhaltung von dem im Land geltenden Arbeitsrecht kann zusätzlich zu finanziellen Verpflichtungen, Bußgeldern oder Forderungen aus lokalen Kündigungs- und Arbeitszeit­gesetzen führen.

Sozialversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer aus einem EU-Land nach Bulgarien entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:

  • A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
  • ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die bulgarischen Sozialversicherungsvorschriften, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein bulgarischer Arbeitgeber verhalten.
Wichtige Hinweise

Die Folgen bei Verstoß können umfangreiche Verwaltungspflichten, Beitrags­nachzahlungen (verzinst), erhöhtes Prüfungs­aufkommen sowie empfindliche Sanktionen sein. Zusätzlich kann erhebliche Rufschädigung in diesem Zusammenhang vorkommen.

Einkommensteuer

Allgemeine Regelung nach bulgarischen Gesetz

Pauschale Einkommensteuer von 10 % auf das Arbeitseinkommen, nicht 20 % oder 30 %.

  • es keinen „de minimis“-Zeitraum, in dem ausländische Arbeitnehmer automatisch die bulgarische Steuer umgehen
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Bulgarien und dem Heimatland des Arbeitnehmers geben vor, ob Bulgarien das während der Entsendung erzielte Einkommen besteuern kann.

Steuerpflicht und -anmeldung

  • Wenn das Einkommen des Arbeitnehmers nach dem entsprechenden DBA in Bulgarien steuerpflichtig wird, ist der Arbeitnehmer für die Meldung und Zahlung der bulgarischen Einkommensteuer verantwortlich.
  • Wenn der ausländische Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Bulgarien hat, können zusätzliche Steuerpflichten und Einbehaltungspflichten entstehen.

Unstimmigkeiten im bereitgestellten Text

  • Der Text verweist auf Steuersätze von 20 % und 30 % zuzüglich eines „18 %igen Zuschlags“. Dies entspricht nicht dem aktuellen bulgarischen Einkommenssteuerrecht (wo der Standardsteuersatz 10 % beträgt und es keinen nationalen Zuschlag gibt).
  • Wenn Arbeitnehmer aus anderen Ländern entsandt werden, in denen progressive Steuersätze (20 %, 30 % usw.) und lokale Zuschläge gelten, können diese Steuersätze in ihrem Heimatland gelten - nicht in Bulgarien.

Wichtige Hinweise

Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, häufig jedoch entsteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Zielland, woraus weitere, umfangreiche Konsequenzen für die Mitarbeitenden und das Unternehmen entstehen können.

Einreise & Visa

Internationale Tätigkeiten erfordern die exakte Einhaltung internationaler Visums- und Einreisebestimmungen. Hierfür ist die reisende Person, die Art der Tätigkeit, der Aufent­haltszweck und die Dauer ausschlaggebend, ob ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder weitere, spezielle Erlaubnisse notwendig sind.

Wichtige Hinweise

Die Folgen bei Verstoß können Einreiseverbote und damit einhergehende Umsatzausfälle, Sanktionen, Bußgelder und Rufschädigung sein.

Betriebsstätte

Im Ausland tätige Mitarbeitende können durch ihre Tätigkeiten im Zielland eine Betriebsstätte begründen und damit eine Kette von finanziellen und administrativen Konsequenzen für Unternehmen auslösen.

Wichtige Hinweise

Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, aber jede Betriebsstätte verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Neben der Registrierung, Gewinn­zuweisung, Einreichung der Körperschaft-steuererklärung entstehen in der Regel ebenfalls Lohnsteuer­verpflich­tungen.

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

Compliance Check für Reisen nach Bulgarien

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