Die A1-Bescheinigung ist für Arbeitnehmer:innen bei allen Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz unerlässlich. Die Art und Dauer der grenzüberschreitenden Tätigkeit sind in diesem Zusammenhang irrelevant.
Wichtig: Im sozialversicherungsrechtlichen Kontext dient die A1-Bescheinigung als Nachweis dafür, dass ein Arbeitnehmer im europäischen Raum außerhalb Deutschlands tätig ist und weiterhin unter deutschem Recht fällt. In diesem Zusammenhang entfallen für den Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge für seine Tätigkeit im Ausland. Die Dauer und Art des grenzüberschreitenden Einsatzes sind in diesem Kontext nicht von Belang.
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