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Schweden
Regularien für das Arbeiten in Schweden
Überblick
Unternehmen und Selbstständige aus der EU müssen eine Entsendung nach Schweden oder eine Dienstreise nach Schweden bei den Behörden anmelden und gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören die Registrierung, die Meldung bei der schwedischen Arbeitsumweltbehörde sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Arbeiten in Schweden, den erforderlichen Dokumenten und den rechtlichen Bestimmungen. Mit premote erledigen Sie Ihre Meldungen schnell, digital und rechtskonform!
EU Entsenderichtlinie
Welche Anforderungen gelten?
Ausländische Arbeitgeber müssen die schwedischen Behörden über die Entsendung informieren.
Es gelten folgende Anforderungen:
- Spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Entsendung sollte eine Kontaktperson in Schweden benannt werden
- Die Meldung muss auf der Website der schwedischen Behörde für Arbeitsumwelt erfolgen
- Der ausländische Arbeitgeber muss die ausgefüllte Meldung spätestens an dem Tag, an dem der entsandte Arbeitnehmer die Arbeit in Schweden aufnimmt, an die Stelle weiterleiten, die die entsandten Arbeitnehmer aufnimmt
Erforderliche Dokumente
Ausländische Arbeitgeber müssen während der Entsendung und bis zu 4 Monate nach Beendigung der Entsendung bestimmte Unterlagen bereithalten. Diese Dokumente umfassen:
- Arbeitsvertrag
- Angaben zum Arbeitsentgelt
- Arbeitszeitnachweis
- Nachweis über die Zahlung des Arbeitsentgelts an den entsandten Arbeitnehmer
Die Dokumente müssen ins Schwedische oder Englische übersetzt werden, wenn der ausländische Arbeitgeber dies wünscht.
Tarifverträge in Schweden
Wenn ein Tarifvertrag die Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer regelt, muss der ausländische Arbeitgeber der Arbeitnehmerorganisation auf Anfrage bestimmte Dokumente vorlegen. Diese Dokumente müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Anfrage vorgelegt werden.
Sonderregelungen für Fahrer
Ab dem 21. August 2023 gelten neue Rechtsvorschriften für die Entsendung von Fahrern im internationalen Verkehr. Dazu gehören besondere Meldepflichten und mögliche Geldbußen bei Nichteinhaltung.
Die Nichteinhaltung der Meldepflicht für die Entsendung kann mit einer Geldstrafe von 20.000 SEK (ca. 1.700 EUR) pro entsandtem Arbeitnehmer geahndet werden.
- Andere Formen der Nichteinhaltung werden von den schwedischen Behörden je nach Beurteilung der Umstände geahndet
- Die Verletzung von Tarifverträgen kann die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz nach sich ziehen
Arbeitsrecht
Mindestlohn
- In Schweden gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn
- die Entlohnung wird durch Tarifverträge zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften festgelegt
Vereinbarungen variieren je nach Branche und sind nicht allgemein gültig
Arbeitszeit
Die Standardarbeitszeit in Schweden beträgt 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche.
Überstunden und Bereitschaftsdienst können unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein
- Überstunden und Bereitschaftsdienst können unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein
- Abweichungen von diesen Bestimmungen sind in Tarifverträgen möglich
Die Nichteinhaltung von dem im Land geltenden Arbeitsrecht kann zusätzlich zu finanziellen Verpflichtungen, Bußgeldern oder Forderungen aus lokalen Kündigungs- und Arbeitszeitgesetzen führen.
Sozialversicherung
Wenn ein/e Arbeitnehmer:in aus einem EU-Land nach Schweden entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
- A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
- ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die Sozialversicherungsvorschriften von Schweden, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein schwedischer Arbeitgeber verhalten
Die Folgen bei Verstoß können umfangreiche Verwaltungspflichten, Beitragsnachzahlungen (verzinst), erhöhtes Prüfungsaufkommen sowie empfindliche Sanktionen sein. Zusätzlich kann erhebliche Rufschädigung in diesem Zusammenhang vorkommen.
Einkommensteuer
- Wenn der ausländische Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Schweden hat und/oder der entsandte Arbeitnehmer in Schweden steuerlich ansässig ist, ist der ausländische Arbeitgeber verpflichtet, Steuern auf das Einkommen des Arbeitnehmers einzubehalten
- Bei Personen, die nicht in Schweden steuerlich ansässig sind, kann die Steuerpflicht ausgelöst werden, wenn sie sich länger als 183 Tage in Schweden aufhalten oder wenn es einen wirtschaftlichen Arbeitgeber in Schweden gibt
- Ausländische Arbeitgeber, die keine Betriebsstätte in Schweden haben, deren Arbeitnehmer aber in Schweden steuerpflichtig sind, müssen sich in Schweden registrieren lassen, um ihre Steuereinbehaltungs- und Meldepflichten zu erfüllen
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, häufig jedoch entsteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Zielland, woraus weitere, umfangreiche Konsequenzen für die Mitarbeitenden und das Unternehmen entstehen können.
Einreise & Visa
Internationale Tätigkeiten erfordern die exakte Einhaltung internationaler Visums- und Einreisebestimmungen. Hierfür ist die reisende Person, die Art der Tätigkeit, der Aufenthaltszweck und die Dauer ausschlaggebend, ob ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder weitere, spezielle Erlaubnisse notwendig sind.
Die Folgen bei Verstoß können Einreiseverbote und damit einhergehende Umsatzausfälle, Sanktionen, Bußgelder und Rufschädigung sein.
Betriebsstätte
Im Ausland tätige Mitarbeitende können durch ihre Tätigkeiten im Zielland eine Betriebsstätte begründen und damit eine Kette von finanziellen und administrativen Konsequenzen für Unternehmen auslösen.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, aber jede Betriebsstätte verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Neben der Registrierung, Gewinnzuweisung, Einreichung der Körperschaftsteuererklärung entstehen in der Regel ebenfalls Lohnsteuerverpflichtungen.
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