Die Posted Workers Directive (Entsenderichtlinie) der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde im Jahr 1996 verabschiedet und regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden, die vorübergehend in einem anderen EU-Land tätig sind.
Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen, die in einem anderen EU-Land arbeiten, mindestens die gleichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitnehmer im Gastland erhalten müssen. Dazu gehören unter anderem der Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Arbeitsschutzbestimmungen. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer fair behandelt werden und es keinen Wettbewerb auf Kosten der Arbeitsbedingungen gibt.
Seit dem 30. Juli 2020 gilt eine überarbeitete Fassung der "Posted Workers Directive" (Entsenderichtlinie), die von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden muss.
Die aktualisierte Richtlinie sieht einige Änderungen vor, die Unternehmen beachten müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter:innen ins Ausland entsenden oder auf Dienstreisen in EU-Länder schicken. Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:
Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen der Entsenderichtlinie einhalten, wenn sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder auf Dienstreisen schicken. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von Experten oder Beratern in Anspruch zu nehmen.
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